– Rechtsaufsichtsbeschwerde – 

 Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Kommunalaufsicht 

Arsenal am Pfaffenteich 

Alexandrinenstraße 1 19055 Schwerin 

Greifswald, den 30.05.2023 

– Eilt sehr – Bitte sofort vorlegen! Bürgerentscheid am 18.6.2023 – 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

hiermit erhebe ich gegen den Oberbürgermeister der Universitäts- und Hansestadt Greifswald Rechtsaufsichtsbeschwerde mit dem Antrag, 

diesen aufsichtsbehördlich anzuweisen, im Rahmen der Vorbereitung des am 18.6.2023 stattfindenden Bürgerentscheides nicht über das gemäß § 17 Abs. 2 KV-DVO M-V geregelte Verfahren hinausgehend teilzunehmen. 

Der Beschwerde liegt folgender Sachverhalt zugrunde: 

Am 18.6.2023 wird in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ein Bürgerentscheid zu der Frage der Verpachtung städtischer Grundstücke an den Landkreis zwecks Errichtung von Containern zur Unterbringung von Geflüchteten stattfinden. In der Stadt sind diesbezüglich zahlreiche Plakate angebracht worden, für die laut Impressum eine Privatperson („V.I.S.d.P. Gregor Kochan“) verantwortlich ist. Auf diesen Plakatierungen ist – neben weiteren Unterstützern – das „St. Spiritus Soziokulturelles Zentrum“ abgedruckt. Es handelt sich dabei um eine städtische Einrichtung, die dem Oberbürgermeis-ter untersteht. 

Der Unterzeichner vertritt die Rechtauffassung, dass sich Organe einer Gemeinde im Rahmen eines Bürgerentscheides nicht im Abstimmungskampf, insbesondere im Rahmen der Werbung hierfür, beteiligen dürfen. Ihre Auffassungen haben diese den Bürgern gegenüber vielmehr in einem nach § 17 Abs. 2 KV-DVO M-V vorgegebenen besonderen Verfahren darzulegen, in welchem freilich keine strikten Neutralitätspflicht gilt. Dieser vom Gesetz vorgegebene Rahmen und damit die Grenze des Zulässigen wird aber vorliegend überschritten, indem auf Plakaten Privater der Stadt unterstehende Einrichtungen zu Abstimmungskampfzwecken im Rahmen von Werbung – und damit außerhalb des vom Gesetz vorgegebenen Verfahrens – instrumentalisiert werden. 

Das evident rechtswidrige Verhalten des Oberbürgermeisters wurde bereits im Rahmen der Sitzung des Hauptausschusses vom 22.5.2023 erfolglos gerügt. Eine Beschwerde ist damit geboten. 

Mit freundlichen Grüßen, 

Axel Hochschild 

– Fraktionsvorsitzender – 

Kommentar(e)

Die CDU-Fraktion hat jüngst gegen den Oberbürgermeister eine Rechtsaufsichtsbeschwerde beim Innenministerium erhoben. Den Text finden Sie oben.
In Vorbereitung auf den am 18.6. stattfindenden Bürgerentscheid sind in unserer Stadt zahlreiche Plakate, für die laut Impressum eine Privatperson verantwortlich ist, angebracht worden. Auf diesen ist – neben weiteren Unterstützern – das St. Spiritus abgedruckt. Dabei handelt es sich um eine städtische Einrichtung, die dem Oberbürgermeister untersteht. Dieser instrumentalisiert damit eine ihm unterstehende Einrichtung im Rahmen eines Abstimmungskampfes und in Form von Werbung. Damit handelt er evident rechtswidrig. Wir haben dies bereits im Hauptausschuss erfolglos gerügt.
Ihre Prof. Dr. Madeleine Tolani

Beisitzerin im Fraktionsvorstand