Sicherlich haben Sie der Presse entnommen, dass im Rahmen der Sondersitzung der Bürgerschaft am 31.1.2024 beschlossen worden ist, dass ein Beigeordneter und damit der Erste Stellvertreter des Oberbürgermeisters am 6. Juni und damit drei Tage vor der Kommunalwahl neu gewählt werden soll. Warum? Ja, natürlich, unser Oberbürgermeister (Weltbürgermeister) weiß, dass er seine Mehrheit in der Bürgerschaft am 9. Juni verlieren wird.

Die CDU-Fraktion hat an dieser Abstimmung nicht teilgenommen, denn gemeinsam mit anderen Fraktionen haben wir zuvor den Sitzungssaal verlassen. Warum? Wegen der Übermaßreaktion der Sitzungsleitung, die nach Störung durch Einzelne sämtliche Gäste (!) aus dem Saal verwies und so das Hausrecht de facto zum Ausschluss der gesamten Öffentlichkeit instrumentalisierte. Die Folge: Die Verletzung eines fundamentalen Grundsatzes der Demokratie. Das Prinzip der Öffentlichkeit von Sitzungen dient der Transparenz und Kontrolle, eben auch von Gemeindevertretungen. Eine Verletzung dieses Grundsatzes konnten und werden wir nicht mittragen. Wir sind solidarisch mit unseren Bürgern.

Der im Ergebnis der Sitzung von Grünen, SPD, Linke/Tierschutz gefasste Beschluss ist nicht nur wegen der Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes rechtswidrig; weitere formelle Fehler und auch materiell-rechtliche Erwägungen haben uns veranlasst, den Oberbürgermeister aufzufordern, den Beschluss gemäß § 33 KV M-V zu beanstanden. Weitere rechtliche Schritte behalten wir uns vor.

Ihre Prof. Dr. Madeleine Tolani

Vorsitzende des Stadtverbandes