Greifswald, den 05.06.2023
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Kommunalaufsicht
Arsenal am Pfaffenteich
Alexandrinenstraße 1 19055 Schwerin
– Rechtsaufsichtsbeschwerde –
– Eilt sehr – Bitte sofort vorlegen! Bürgerentscheid am 18.6.2023 –
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich gegen den Oberbürgermeister der Universitäts- und Hansestadt Greifswald Rechtsaufsichtsbeschwerde mit dem Antrag,
dass die Rechtsaufsichtsbehörde das Unterlassen der Angabe des Themas in Abstimmungsbenachrichtigungen zum Bürgerentscheid seitens des Oberbürgermeisters rügt und diesen nachdrücklich darauf hinweist, dass in künftigen Abstimmungsbenachrichtigungen das Thema der Abstimmung abzudrucken ist.
Der Beschwerde liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Am 18.6.2023 wird in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ein Bürgerentscheid zu der Frage der Verpachtung städtischer Grundgründe an den Landkreis zwecks Errichtung von Containern zur Unterbringung von Geflüchteten stattfinden.
Die Abstimmungsbenachrichtigungen wurden bereits versendet. Diese enthalten jedoch nicht die Bezeichnung des Bürgerentscheides. Es ist lediglich „Bürgerentscheid in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald“ angegeben. Die schriftlichen Benachrichtigungen sind nach der Rechtsauffassung des Unterzeichners in ihrem sachlichen Gehalt defizitär; der Oberbürgermeister ist dazu gehalten, diese richtig, d.h. im Lichte der Demokratie sachlich zureichend, zu gestalten. Dies ist nicht geschehen, da die Adressaten der Abstimmungsbenachrichtigungen ausweislich der Benachrichtigungen gar nicht erkennen können, worum es geht.
Auch das Innenministerium geht davon aus, dass in der Abstimmungsbenachrichtigung die Bezeichnung des Bürgerbegehrens zu nennen ist,
vgl. Anlage 11.2. der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres und Sport vom 25. Juni 2015 – II 210 – VV Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 111 – 7 und Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres und Sport vom 13. Juli 2021 – II 210 – VV Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 111 – 12 sowie der Gestaltung zugrunde zu legende Muster der Anlage 11
Diese Vorgaben müssen als verbindlich erachtet werden, denn sie setzen das Wesen der Demokratie, den Bürgerinnen und Bürgern notwendige Sachinformationen zu geben, damit alle Abstimmungsberechtigten über das Thema der Abstimmung in Kenntnis gesetzt werden, um sich vor ihrer Abstimmung eine Meinung zum eigenen Abstimmungsverhalten zu bilden, um.
Den Eindruck, den die Stadtverwaltung in der lokalen Presse
vgl. Ostseezeitung vom 3. Juni 2023: „Auf der Wahlbenachrichtigung fehlt das Thema“, S. 9, siehe Anlage
vermittelt, dass die Bürgerinnen und Bürger das Thema des Bürgerentscheides kennen bzw. sich entsprechend informieren würden, überzeugt nicht. Schließlich kann es in einem demokratischen Rechtsstaat nicht darum gehen, ob Bürgerinnen und Bürger das Thema kennen können, sondern ob von Amts wegen alles getan wird, dass alle Bürgerinnen und Bürger entsprechend informiert sind. Dies ist nicht geschehen. Insbesondere kann eine entsprechende Information im Stadtblatt der Universitäts- und Hansestadt schon deshalb nicht als zureichend erachtet werden, da dieses denjenigen Bürgerinnen und Bürgern, die „Werbung“ nicht erwünschen, gerade nicht zugestellt wird.
Der hier aufgezeigte Fehler ist als gravierend zu betrachten; Rechtsaufsichtsbeschwerde ist damit geboten.
Mit freundlichen Grüßen,
Axel Hochschild
– Fraktionsvorsitzender –
Kommentar(e)
Am 5.6.2023 hat die CDU-Fraktion eine weitere Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen den grünen Oberbürgermeister bei der Rechtsaufsichtsbehörde erhoben. Die Benachrichtigungen zu dem am 18.6.2023 bevorstehenden Bürgerentscheid enthalten nämlich das zur Abstimmung gestellte Thema nicht und sind damit inhaltlich unzureichend. Die fehlende Sachinformation ist ein gravierender Fehler, denn die Verwaltung ist in einem demokratischen Rechtsstaat von Amts wegen verpflichtet, alle Abstimmungsberechtigten entsprechend zu informieren, damit diese wissen, worum es geht und sich vor der Abstimmung eine Meinung bilden können. Das ist selbstverständlich, aber nicht geschehen.